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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Präambel und Geltungsbereich

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zum Coaching zwischen dem jeweils vertragsschließenden Kunden (Nachfolgend „KUNDE“) und Christin Berges (nachfolgend „CHRISTIN BERGES“). Das Angebot richtet sich nur an volljährige Kunden, die an keiner dem Coaching entgegenstehenden Krankheit leiden.

 

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN haben keine Gültigkeit.

 

1.3 Die AGB beruhen auf den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. BGB, HeilPrG, PsychThG, höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen). CHRISTIN BERGES ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn Regelungen nach Vertragsschluss aufgrund einer Änderung der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen unwirksam werden bzw. ihre Unwirksamkeit festgestellt wird, dies zu einer Lücke im Vertrag führt sowie der beiderseitigen Leistungspflichten.

 

1.4 CHRISTIN BERGES wird dem KUNDEN Änderungen der AGB mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Anpassung wird wirksam, wenn der KUNDE zustimmt. Die Zustimmung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der KUNDE nicht bis zum Zeitpunkt von deren geplanten Inkrafttreten widerspricht. Auf die Rechte und Folgen wird der KUNDE in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist CHRISTIN BERGES zur Kündigung berechtigt.

 

 

2. Gegenstand des Coachings 

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2.1 Coaching fokussiert die Aufmerksamkeit der Kunden auf die Potenziale, Kompetenzen, Kraftfelder, Ressourcen und zieldienliche Lösungen. Das Zusammenspiel der Elemente wird neu, anders oder besser reorganisiert, neu verknüpft und integriert, um wünschenswerte Zielzustände und Ergebnisse zu generieren. Der Coach gibt seinem Coachee sinnvolle Reflexionen, der meistens einen Konflikt (Problem) zu lösen hat oder sich weiter selbst verwirklichen will. Es wird in folgender Form angeboten:

 

2.1.1 Wandercoaching

Das Coaching von CHRISTIN BERGES wird in der Form während des Wanderns auf öffentlichen Wanderwegen angeboten. Sinn ist:

 

  • man zieht sich bewusst aus Alltagssituation auf Wanderwegen in der Natur zurück

  • die Bewegung in der Natur baut Stresshormone ab und sorgt somit für einen „freien Kopf“

  • Reflexion durch das Coaching entsteht während der Bewegung des Wanderns auf Wanderwegen

    • des Berliner Umlandes

    • der Sächsischen Schweiz und

    • im Harz sowie

    • auf Anfrage

 

2.1.2 klassisches Face-to-Face Coaching

Für den Fall der schlechten Witterung und in individueller Absprache mit dem KUNDEN, kann das Coaching anstatt in der Natur beim Wandern dann in einem Raum stattfinden.

 

2.1.3 digitales Coaching, insbesondere via Video-Call

Neben einem persönlichen Gespräch beim Wandercoaching wird vor allem das Coachinggespräch in digitaler Form (Video-Call) sowohl zur Vor- und Nachbereitung des Wandercoachings als auch zu Coachings ohne Wandern benutzt.

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2.2 Das Coaching ist insbesondere für folgende drei Bereiche anwendbar:

  • Jobcoaching

  • Visionscoaching

  • Individuelles Coaching

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und wird in folgenden Paketen angeboten:

https://www.hike-inspired.com/spaziergehcoaching  

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2.2.2 Das Coaching wird ebenso für Gruppen als Wandercoaching-Retreat wie folgt angeboten:

  • Gruppengröße von maximal sechs Personen (i.d.R. 4-6 Personen)

  • Wanderung bis zu 5 Tagen nebst Übernachtung

  • auf Wanderwegen in Deutschland angeboten

 

2.3 Coaching ist eine Sonderform der Beratung, im Sinne von Beratung ohne Ratschlag, und grenzt sich von Beratung, Führung und Heilbehandlung insbesondere psychotherapeutischen Tätigkeiten ab.

 

2.3.1 Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

 

2.3.2 Ausübung von Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.

 

2.3.3 Supervision ist eine systematische Reflexion des beruflichen Handelns vor dem Hintergrund des persönlichen und gesellschaftlichen Umfelds. Der Supervisor fördert mit dieser besonderen Form der Beratung, die auf psychologischen und pädagogischen Ansätzen und Methoden basiert, ein aktives und dadurch vertieftes Verstehen beruflicher und sozialer Zusammenhänge. Die Supervisanden sind Personen, bei denen das professionelle Handeln auf zwischenmenschlichen Beziehungen bei beratenden, helfenden, pflegenden, lehrenden und menschenführenden Tätigkeiten, gerichtet ist. Gegenstand sind insbesondere komplexe Interaktionsprozesse im Berufsalltag. In diesem Sinne unterstützt Supervision bei der Entwicklung, Findung und/oder Stärkung der individuellen Berufsrolle und dient der Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit.

 

2.4 Das Coaching vollzieht sich anhand eines klar definierten und strukturierten Prozesses.

 

2.5 Der Coach interveniert als Kommunikator für Entwicklungs-, Optimierungs- und Veränderungsprozesse der bestehenden Wirklichkeitskonstruktion des Kunden.

 

2.6 Die Beziehung zwischen Kunde und Coach bedarf einer vertrauensvollen und vertraulichen Grundlage für ein wohlwollendes, wertschätzendes und respektvolles Miteinander.

 

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3. Vertragsabschluss und Preise

 

3.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch die Vertragsbestätigung von CHRISTIN BERGES, die dem KUNDEN auf seinen Auftrag hin zugeht und in der bestätigt wird, zu welchem Termin das vereinbarte Coaching stattfindet.

 

3.2 Der KUNDE ist verpflichtet, CHRISTIN BERGES Änderungen seiner Kundendaten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. 

 

3.3 Die jeweilige Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Gegenstand des Vertrages (siehe jeweiliges Angebot) und eine vereinbarte Befristung oder Bedingung (Coaching endet mit Ende des zeitlichen Paktes) zur Erfüllung durch CHRISTIN BERGES.

 

3.4 Die Kontakte zur Vertragsanbahnung sind kostenlos, insbesondere das sog. Erstgespräch (Termin bis maximal 60 Minuten). Alle weiteren Termine sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages und werden dementsprechend vergütet.

 

 

4. Widerrufsbelehrung

 

4.1 Widerrufsrecht 

 

4.1.1 Ist der KUNDE Verbraucher, so kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor CHRISTIN BERGES die Pflichten gem. § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

4.1.2 Der Widerruf ist zu richten an:

Christin Berges

Landsberger Allee 59a

10249 Berlin

oder

christin@hike-inspired.com

 

4.2 Ausschluss des Widerrufs

Bei einer Dienstleistung im Fernabsatz erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn CHRISTIN BERGES mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder dieser diese selbst veranlasst haben.

 

4.3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der KUNDE CHRISTIN BERGES die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den KUNDEN mit der Absendung der Widerrufserklärung, für CHRISTIN BERGES mit deren Empfang.

 

 

5. Rücktritt / Kündigung

 

5.1 Jeder Vertag mit CHRISTIN BERGES ist befristet, weil das Coaching mit dem ausgewiesenen Datum endet, es sei denn, im Einzelfall ist etwas anderes vereinbart worden (Bedingung). Ein ordentliches Kündigungsrecht ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus besonderem Grund bleibt beiden Vertragspartnern. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner erklärt werden. 

 

5.2 CHRISTIN BERGES behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem KUNDEN zu kündigen, wenn er insbesondere 

- die Zahlungsverplichtung trotz Mahnung nicht erfüllt hat, 

- eine Krankheit, die dem Coaching entgegenstet bewusst verschwiegen hat oder

- das Image von CHRISTIN BERGES in irgendeiner Weise schädigt. 

 

5.3 Die schriftliche Erklärung gilt gleichzeitig als Widerruf der Einzugsermächtigung, falls diese erteilt wurde. 

 

5.4 Kündigt der KUNDE den vereinbarten Termin am Arbeitstag oder einen Tag vorher, so ist der gesamte Vergütungsbetrag sofort als Schadensersatz zu zahlen. 

 

5.5 Die Berechnung und Forderung eines entgangenen Gewinns als Schadensersatz von CHRISTIN BERGES erfolgt im jeweiligen Einzelfall. Davon abgesehen hat der KUNDE das Recht darzulegen und zu beweisen, dass im konkreten Einzelfall eine andere Schadenshöhe eingetreten ist.

 

 

6. Zahlungsbedingungen

 

6.1 Die Vergütung der Dienstleistung wird individuell vereinbart. Die Zahlung ist nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung fällig.

 

6.2 Der Zahlungsbetrag ist in der Regel binnen 14 Tagen ab Datum der Rechnung zu zahlen. 

 

6.2.1 Jobcoaching: Rechnungsstellung nach dem Zielgespräch.

 

6.2.2 Walk & Talk: Rechnungsstellung nach dem Spaziergehcoaching. 

 

6.3 In Ausnahmefällen kann entweder eine Teilzahlung oder eine Stundung vereinbart werden.

 

6.4 Bei schuldhafter Verzögerung ist CHRISTIN BERGES berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen. 

 

6.5 Kommt der KUNDE in Zahlungsverzug, so ist CHRISTIN BERGES berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls CHRISTIN BERGES ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. 

 

 

7. Gewährleistung und Haftungsausschluss 

 

7.1 Der KUNDE erklärt mit der Abgabe der Anmeldung und Zahlungsvereinbarung, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Insbesondere darf der KUNDE sich nicht in einer Psychotherapie oder vergleichbaren Heilbehandlung befinden oder nicht an einer Krankheit leiden, die die Selbststeuerungsfähigkeiten derart beeinträchtigt, so dass keine nennenswerten Entwicklungen im Sinne des Coachings erzielt werden können / wollen. CHRISTIN BERGES weist hiermit auf die mögliche Strafbarkeit falscher Angaben hin. Der durch die falschen Angaben verursachter Schaden ist CHRISTIN BERGES zu ersetzen.

 

7.2 Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, so dass bestimmte Ergebnisse oder Erfolge nicht garantiert werden können. Denn die eigentliche Veränderungsarbeit erfolgt durch den KUNDEN, wobei CHRISTIN BERGES als Prozessbegleiterin dem KUNDEN sinnvolle Unterstützung anbietet. Der KUNDE muss bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

 

7.3 Jeder KUNDE trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Arbeit mit CHRISTIN BERGES (insbesondere im Coaching). Er kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Der KUNDE weiß, dass Coaching weder eine Ausübung der Heilkunde (insbesondere Psychotherapie) ist noch kann Coaching diese ersetzen. Insbesondere tritt der KUNDE das Wandercoaching nur an, wenn dieser gesundheitlich in der Lage ist und nicht

  • einen frischen Herzinfarkt erlitten hat

  • eine Herzmuskelschwäche aufweist

  • einen stark überhöhten Bluthochdruck leidet oder

  • an schwerwiegenden Erkrankungen leidet;

sowie entsprechende Wanderausrüstung wie

  • gutes Schuhwerk

  • warme wind- und regendichte Kleidung

  • Getränke und Pausenbrot

für das Wandercoaching nutzt.

 

7.4 CHRISTIN BERGES haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CHRISTIN BERGES jedoch nur für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

7.5 Weder arbeitet CHRISTIN BERGES nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) oder ähnlichen Sekten, sektenähnlichen Praktiken oder Organisationen noch hat sie danach gearbeitet oder wurde in der Technologie von L. Ron Hubbard geschult. Sämtliche Coachings werden nicht nach dieser Technologie durchgeführt.

 

 

8. Verjährung 

 

8.1 Ansprüche aus und mit dem Vertrag des KUNDEN gegenüber CHRISTIN BERGES verjähren in einem Jahr. 

 

8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der KUNDE von dem Umstand, die den Anspruch gegenüber CHRISTIN BERGES begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

 

 

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

 

9.1 CHRISTIN BERGES behandelt die zur Durchführung dieses Vertrages erhobenen, übermittelten oder zugänglich gemachten Daten unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich Ausführliche Informationen zum Thema des Datenschutzes entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen auf www.hike-inspired.com/datenschutz

 

9.2 CHRISTIN BERGES verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen oder geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des KUNDEN auch nach der Beendigung des Vertrags Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

 

9.3 Das Coaching ist vertraulich, so dass CHRISTIN BERGES mit keinem anderen als den KUNDEN über das Coaching, Inhalt und Entwicklung spricht, es sei denn, es betrifft offenkundige Informationen oder der KUNDE hat eingewilligt, dass CHRISTIN BERGES über bestimmte Informationen sprechen (speichern, verarbeiten und weiterzuleiten) darf.

 

9.4 CHRISTIN BERGES nutzt die Supervision zur beruflichen Verbesserung. Hierauf weist sie jeden KUNDEN hin, dass ein Fall anonymisiert vorgetragen und besprochen wird, sofern CHRISTIN BERGES eine Supervision als hilfreich für die weitere Prozessgestaltung erachtet und in Anspruch nimmt.

 

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

 

10.2 Erfüllungsort ist der Sitz von CHRISTIN BERGES.

 

10.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CHRISTIN BERGES.

 

10.4 Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrechts.

 

 

Stand: Februar 2021

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